Frauenwahlrecht Endlich mitentscheiden

Gesine Reichert

Vor 100 Jahren, am 19. Januar 1919, nahmen Frauen in Deutschland zum ersten Mal an einer Wahl teil.  

Früher hatten Frauen nicht die gleichen Rechte wie Männer. Sie durften etwa nicht studieren, nicht arbeiten und auch nicht wählen. 1871 wird das Deutsche Reich gegründet und das Wahlrecht offiziell in einem Gesetz festgehalten. Darin steht, dass nur Männer ab 25 Jahren wählen dürfen. Frauen bekommen keine Stimme. Ihnen wird sogar ausdrücklich verboten, sich politischen Vereinen und Organisationen anzuschließen. Trotz des Verbots geben die Frauen nicht auf: Sie setzen sich für ihre Gleichberechtigung ein. Clara Zetkin ist eine große Kämpferin dieser Frauenbewegung. Sie überzeugt 1891 die Partei SPD davon, das Frauenwahlrecht in ihr Wahlprogramm aufzunehmen. Nun kann die Nationalversammlung offiziell darüber diskutieren.

1902 gründet die Frauenrechtlerin Anita Augspurg zusammen mit anderen Kämpferinnen den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht und gibt eine Zeitschrift für Frauenstimmrecht heraus. So konnten sich noch mehr Frauen zusammentun und auf sich aufmerksam machen. Die erste Ausgabe erscheint im Jahr 1907. Bereits ein Jahr zuvor hat Finnland als erstes europäisches Land das Frauenwahlrecht eingeführt. Die Stimmen der Frauen werden immer lauter. 1911 gibt es einen ersten Internationalen Frauentag, es finden zahlreiche Proteste statt und immer mehr Vereinigungen fordern nun ganz offen das Frauenwahlrecht. Zum Ende des Ersten Weltkriegs ist es dann so weit: Am 30. November 1918 wird das Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in den Gesetzen verankert. Am 19. Januar 1919 gehen mehr als 17 Millionen Frauen zum ersten Mal in ihrem Leben wählen. Und nicht nur das: Knapp 300 Frauen stellen sich selbst zur Wahl. 37 von ihnen schaffen es tatsächlich in das Parlament. Eine davon ist die Frauenrechtlerin Marie Juchacz. Am 20. Februar 1919 spricht sie als erste Frau vor der Nationalversammlung in Berlin.

Frauenrechte heute

Für uns in Deutschland ist es total normal, dass Frauen alles dürfen, was Männer auch dürfen. Es gibt allerdings viele Länder, in denen Frauen und Mädchen immer noch ungerecht behandelt werden und vielen Verboten ausgesetzt sind. Hier ein paar Beispiele:

  • Russland: Viele Berufe sind für Frauen grundsätzlich verboten. Zum Beispiel dürfen sie nicht bei der Feuerwehr, im Berg- oder Metallbau arbeiten.
  • Bolivien: Nur wenn ihre Ehemänner zustimmen, dürfen Frauen in Bolivien arbeiten und Geld verdienen. Wenn eine Frau nicht verheiratet ist, muss ihr Vater diese Entscheidung treffen.
  • Afrika: Mehr als 130 Millionen Mädchen weltweit gehen nicht zur Schule. Vor allem im Südsudan, in der Zentralafrikanischen Republik und im Niger ist es für Kinder schwierig, eine Schule zu besuchen – für Mädchen aber besonders schwierig.
  • Israel: Eine Frau in Israel darf sich nicht scheiden lassen, wenn ihr Mann das nicht möchte.
  • Vatikan: In der katholischen Kirche dürfen Frauen keine Priester werden. Das Amt des Papstes, der in der Vatikanstadt in Rom residiert, wird immer mit einem Mann besetzt.
  • Brunei Darussalam: In dem asiatischen Kleinstaat haben Frauen kein Wahlrecht.
  • Saudi-Arabien: Alleine zu reisen ist für Frauen hier verboten. Erst seit vergangenem Jahr ist es Frauen erlaubt, Auto zu fahren.
  • Vereinigte Arabische Emirate: Bis heute dürfen Frauen in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht wählen.